Jetzt schon an 2025 denken: das gilt insbesondere für KMU, die dann auch in die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung genommen werden. Experteninterview mit unserm Partner Thomas Wember

Die Begleitung von KMU ist unserer Kanzlei ein besonderes Anliegen. Da für den Mittelstand in naher Zukunft auch das Thema CSR / Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Fokus rückt, gibt Thomas Wember, Partner und als Leiter der Fachgruppe Nachhaltigkeit im HLB-Netzwerk Experte auf diesem Gebiet, im Interview Handlungsempfehlungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Mittelstand und erläutert, welche Rolle Abschlussprüfer hierbei spielen.

Herr Wember, voraussichtlich ab Anfang 2024 soll die neue CSRD-Richtlinie in Kraft treten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden dann auch Unternehmen mit mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme, mehr als 40 Mio. Umsatzerlösen und mehr als 250 Mitarbeitern – vorausgesetzt, zwei der genannten Kriterien werden an zwei aufeinander folgenden Stichtagen erfüllt – neu zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Damit wird das Thema also auch für KMU relevant. Wie kann sich der Mittelstand darauf vorbereiten und inwiefern ist er vielleicht auch schon vorbereitet?

Thomas Wember:

Meine Gespräche mit Vertretern von Mittelständlern zeigen, dass das Bewusstsein für ESG-Themen deutlich zugenommen hat und das Verständnis für die neuen Vorschriften grundsätzlich vorhanden ist, jedoch die Umsetzungsgeschwindigkeit viele KMU überfordern könnte. Dabei spielen insbesondere fehlende Ressourcen in Zeiten von Fachkräftemängel eine große Rolle.

In einigen Industriebereichen spüren die Mittelständler bereits den Druck ihrer Kunden zur Bereitstellung von ESG-Daten, der durch die bevorstehende Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes weiter forciert wird.

Andererseits erlebe ich auch Unternehmen, die aus eigener Verantwortung das ESG-Thema aktiv nach vorne bringen. Dies ist jedoch eher selten.

In jedem Fall ist jetzt der richtige Zeitpunkt für KMU gekommen, sich mit dem Thema zu befassen. Dennoch rate ich KMU dazu, sich nicht bereits zu Beginn zu überfordern, in dem sie die sehr umfangreichen Berichtsanforderungen des European Sustainability Reporting Standards, wie sie bereits teilweise im Entwurf vorliegen, erfüllen zu wollen. Sinnvoller ist es hingegen, sich auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften (vgl. § 289b ff. HGB) zur nichtfinanziellen Erklärung in Anlehnung an ein praxisnahes Rahmenwerk wie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) an die erforderlichen Berichtskomponenten heranzutasten. Hierfür ist in aller Regel die Unterstützung externer Fachleute hilfreich.

Der Weg zur Erfüllung der EU-Vorschriften wird von den Herausgebern des DNK, dem Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE), weiter fortgesetzt. Aktuell gibt es ein gemeinsames Projekt des Deutschen Rechnungslegungs Standard Commitees (DRSC) mit dem RNE zur Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex im Sinne der European Sustainability Reporting Standards.

Welche konkreten Handlungsempfehlungen haben Sie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in KMU?

Thomas Wember:

Die Geschäftsleitung sollte sich mit dem Thema der Nachhaltigkeit und dessen mögliche bzw. individuell zu erwartenden Auswirkungen auf das Geschäftsmodell beschäftigen und bedeutende Aspekte in die Geschäftsstrategie aufnehmen. Die verschiedenen Schritte bis zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes sollten als Projekt angelegt und festgelegt werden, wie und in welchem zeitlichen Rahmen die Ziele erreicht werden sollen.

Eine Bestandsaufnahme dessen, was es bereits im Betrieb an verwendbaren Kennzahlen und Informationen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt, steht sicherlich am Anfang. Zudem wird es in der Regel weitere Nachhaltigkeitsinformationen geben, die mit geringem Aufwand generiert werden können, wie bspw. die Umstellung des Strombezugs auf Ökostrom. Hieraus ergibt sich die Motivation für die weiteren Schritte. Bei der zeitlichen Abfolge sollten sich die KMU vor dem Hintergrund der bereits genannten Aspekte nicht überfordern.

Das bringt uns zu einer anderen, spannenden Frage. Denn ist der Bericht erst einmal erstellt, wem obliegt dann die Prüfungspflicht?

Thomas Wember:

Wer als Prüfer fungieren darf, wurde lange und intensiv diskutiert. Im Ergebnis darf es neben Organisationen wie dem TÜV der Abschlussprüfer (oder ein anderer Wirtschaftsprüfer) sein.

Warum empfehlen Sie Unternehmen, den Abschlussprüfer einzubinden?

Thomas Wember:

In Bezug auf die Kenntnis von Prozessen und dem Geschäftsmodell des Unternehmens macht es unter Effizienzaspekten Sinn, den Abschlussprüfer des KMU auch mit der Prüfung der nicht-finanziellen Berichterstattung zu betrauen. Er kennt auch die Synergien zur finanziellen Berichterstattung, da er diese bereits prüft. Die Darstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird neben der finanziellen Berichterstattung im Lagebericht abgebildet, so dass diese aufeinander abzustimmen sind.

Auch der rein praktische Aspekt der Testierung des Lageberichtes (finanzieller und nicht-finanzieller Teil) spricht hier für den Abschlussprüfer.

Auch wenn die neue CSR-Richtlinie für große Mittelständler „erst“ voraussichtlich für das Geschäftsjahr 2025 in Kraft tritt, warum sollten Mittelständler sich bereits heute konkret mit dem Thema befassen?

Die Zeitachse ist eng, die Anforderungen der EU sind sehr hoch. Zudem drängen die Kunden, die ab 2023 die Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen müssen. Diese geben den Druck weiter, auch an kleine Mittelständler, die von den Berichterstattungspflichten nicht direkt betroffen sind. Auch die Kreditinstitute werden von der Finanzaufsicht angehalten, ESG-Kom-ponenten verstärkt in das Rating einfließen zu lassen.

Insoweit bedarf es einer individuellen Konzeption für das, was in Sachen Nachhaltigkeits-Reporting sinnvoll und erforderlich ist. Nicht zu vernachlässigen sind die engen personellen Ressourcen an Nachhaltigkeitsexperten und die Rekrutierungszeiten in einem engen Personalmarkt. Dies gilt im Übrigen auch für die Beraterschaft.

Wenden Sie sich an Thomas Wember, um für Ihr mittelständisches Unternehmen in Puncto Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits jetzt gut aufgestellt zu sein.

 

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